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Kennzeichnungspflicht bei Polizei und Einsatzkräften PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andrew   
Dienstag, den 10. November 2009 um 13:07 Uhr

Übergriffe der Polizei – ganz klare Verstöße gegen das Grundgesetz

und man diskutiert noch immer.....


Wer meint, die Menschenrechtsverletzungen im Iran seien verwerflich, der sollte sich einmal mit der Lage im eigenem Land vertraut machen. Amnesty International berichtet über diese Thematik zu Iran und BRD. In einem persönlichem Telefonat mit Katharina Spieß von Amnesty International hatte ich dies auch ganz gezielt angesprochen.

„Im Iran seien die Umstände ganz andere und es gäbe große Unterschiede zur Situation in der BRD“.

Offensichtlich gibt es wohl Unterschiede in der Quantität, nicht aber in der Qualität. Folgendes geschah nicht im Iran!

 

Sicher sind noch jedem die Aufzeichnungen des Polizeiübergriffes bei der Demo „Freiheit statt Angst“ am 15. September in Berlin im Gedächtnis. Erschreckende Bilder für den Betrachter, erschreckend für die friedlichen Demonstranten und entsetzlich für das Opfer. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte eines Menschen läßt sich nicht relativieren, damalige Verhältnismäßigkeiten rechtfertigten keinerlei Gewalt. Die Einsatzkräfte werden geschult um präventiv zu aggieren, zu deeskalieren, um die öffentliche Ordnung zu erhalten.

Was aber, wenn sich mit diesem Auftrag betraute Menschen ihrer Verantwortung nicht bewußt sind und Kraft ihrer Macht ganz gezielt selbst aktiv oder passiv Unrecht begehen?

Wer kontrolliert das, wer kann das verhindern? Fragt man sich nach den Gründen einer solchen Vorgehensweise, kommt man nicht unbedingt umfassend zu einer Erkenntnis.

Es läßt sich nur vermuten, das dabei eine erhöhte Gewaltbereitschaft aus Angst oder niederen Beweggründen eine tragende Rolle spielen. Bedenklich nur ist die Tatsache, das diese Einsatzkräfte auch Schußwaffen mit sich führen. Wie hoch ist die Schwelle, die überschritten werden muß um diese Schußwaffen einzusetzen? Was würde deren Einsatz rechtfertigen? Reicht eine körperliche Attacke, eine verbale Attacke oder auch schon die schlichte Frage nach Namen und Dienstnummer? Natürlich gibt es auch brisante Augenblicke innerhalb diverser Demonstrationen, in denen es Demonstranten ganz gezielt auf Gewalt anlegen. Meine Achtung gilt hier den Gesetzeshütern, die ihre Gesundheit aufs Spiel setzend, gewissenhaft ihren Job erledigen. Nicht so auf der besagten Demo in Berlin und einigen anderen kontroversen Einsätzen.

Der fortschreitende Machtmißbrauch muß verhindert werden. Dazu wurde unlängst die Forderung nach einer Kennzeichnung der Einsatzkräfte laut.


Die TAZ berichtete kürzlich folgendes:


Wissen, wer zuschlägt-POLIZEI Berlin will eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten einführen. Eine taz-Umfrage in den Ländern ergab: Bremen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt zeigen sich aufgeschlossen. Die anderen lehnen ab - teils mit originellen Begründungen

 

weiter im Artikel

 

Andere Länder lehnen die individuelle Kennzeichnungspflicht nach wie vor vehement ab - so absurd die Begründungen dafür mitunter klingen: "Es wird davon ausgegangen, dass Polizeibeamte nach Recht und Gesetz handeln", heißt es etwa lapidar aus dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Massenhafte Falschanzeigen und fehlerhaftes Ablesen der Zahlen befürchtet man in Hessen. Eine Identifikation des einzelnen Beamten sei anhand der taktischen Kennzeichnung möglich, erklärt Nordrhein-Westfalen. Dass das in der Realität oft genug nicht zutrifft, zeigt nicht nur der eingangs erwähnte Fall aus Berlin.

Das Tragen von Namensschildern wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verständlicherweise abgelehnt. Aber auch bei der Begründung, warum sie individuelle Nummern nicht verpflichtend einführen wollen, sind die Länder kreativ.Die Zahlenverschlüsselung fördert in der Begegnung mit den Bürgerinnen und Bürgern die persönliche Beziehung nicht, sondern vermittelt den Eindruck von Distanz und Anonymität, heißt es in einer Stellungnahme aus Niedersachsen.“

 

Nachvollziehbar ist die Ablehnung des Tragens der Namen aus besagten Gründen, nicht jedoch das Tragen sogenannter individueller Nummern. Anhand dieser Nummern kann im Falle jedenfalls genau ermittelt ,und die betroffene Person zur Verantwortung gezogen werden. Die Ermittlung der Person zur dokumentierten Nummer findet dann statt, wenn ein Straftatbestand vorliegt und ein Richter dies bestimmt. Alles in allem eine vertretbare Sache.

Sind wir nicht alle irgendwo registriert? Über KFZ-Kennzeichen oder IP-Nummer im Internet läßt sich einwandfrei ein Rückschluß auf die Person ermitteln, also warum nicht auch bei Personen, die hoheitliche Aufgaben begleiten? Damit wäre schon ein wesentlicher Schritt getan. Es bleibt allein der Wille, derartige Vergehen auch ahnden zu wollen.

 

Positionspapier von Amnesty International zu Demonstrationen und Polizeieinsatz

 

 

 
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