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Kennzeichnung für Autoreifen, elektronische Steuerkarte (Elster 2) und andere "wichtige" Beschlüsse..
1. Neuer Haushaltsentwurf für 2010 Die Bundesregierung hat einen neuen Bundeshaushalt für das Jahr 2010 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Neuverschuldung des Bundes von 85,8 Mrd. Euro vor, so viel wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP einigte sich auf Maßnahmen zur Konjunkturankurbelung, die nunmehr im zweiten Enwurf des Etats für 2010 berücksichtigt werden. Im Übrigen entspricht der neue Haushaltsplan weitestgehend dem ersten Entwurf aus dem Sommer 2009. Die Gesamtausgaben des Bundes sollen im Jahr 2010 325,4 Mrd. Euro betragen, denen Steuereinnahmen in Höhe von 211,9 Mrd. Euro gegenüberstehen. Die Ausgaben steigen damit gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Prozent. Bei der Aufstellung des Haushalts geht die Bundesregierung von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus. Für das Jahr 2009 nimmt die Regierung einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von real fünf Prozent an. Für 2010 rechnet sie mit einem Wachstum von 1,2 Prozent. 2010 sei jedoch auch mit einer steigenden Arbeitslosigkeit zu rechnen; ferner würden die Produktionskapazitäten der Wirtschaft wieter unausgelastet bleiben. Aufgrund der schlechten Wirtschaftsentwicklung und der sich daraus ergebenden größeren Lücke im Haushalt hat die Europäische Union gegen Deutschland ein Defizitverfahren eröffnet. Laut Bundesregierung wird das Staatsdefizit aufgrund des geringeren Steueraufkommens und der Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur 2009 bei 3,5 Prozent und im kommenden Jahr bei etwa fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen. Deutschland erhält bis 2013 Zeit, um sein Defizit wieder unter die Drei-Prozent-Marke zu senken. Ab 2011 soll mit der Konsolidierung der Staatsfinanzen begonnen werden, so das Bundesfinanzministerium.
Quelle: Bundesanzeiger
weitere Verweise: das/die sogenannte Bundeskabinett Bundesregierung
Die Lohnsteuerkarte aus Papier nimmt ihren Abschied. Ab 2012 soll die Lohnsteuer durch ein elektronisches Verfahren mit dem Namen „ElsterLohn II“ abgezogen werden.
Bereits jetzt werden unter dem Namen „ElsterLohn I“ Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Mit ElsterLohn II sollen die lohnsteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers künftig nur noch über ein elektronisches System erfasst werden. Der Arbeitgeber soll anhand der von seinem Arbeitnehmer mitgeteilten Daten (Identitfikationsnummer und Geburtsdatum) die für den Lohnsteuerabzug benötigten Informationen bei der Finanzverwaltung abrufen können. Da die Datenbank erst 2012 vollständig genutzt werden kann, soll die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit behalten, einschließlich der eingetragenen Freibeträge.
Quelle: Bundesanzeiger
weitere Verweise: das sogenannte Bundesfinanzministerium
Weg für Wachstumsbeschleunigungsgesetz frei. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2009 dem sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ zugestimmt.
Damit kann das Gesetz, das zahlreiche Steuererleichterungen vorsieht, wie vorgesehen am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 von bisher 6.024 Euro auf dann 7.008 Euro angehoben. Ferner wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro. Erben sollen ebenfalls eine Steuerentlastung erfahren: Für Geschwister und Geschwisterkinder ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent vorgesehen. Auch für Unternehmen sollen die Regelungen zur Erbschaftssteuer geändert werden. Vehemente Kritik gibt es an der beabsichtigten Senkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbungsleistungen auf sieben Prozent. Aufgrund der in Aussicht genommenen Reduzierung des Steuersatzes plant Österreich ebenfalls eine Absenkung seiner Steuersätze.
Quelle: Bundesanzeiger
weitere Verweise: BT-Drs. 17/15 / BR-Drs. 865/09
Neue Kennzeichnung für Autoreifen. Nach der politischen Einigung im Ministerrat hat das Europäische Parlament eine Verordnung über die Neukennzeichnungspflicht für Autoreifen angenommen.
Ab November 2012 müssen alle neuen Autoreifen, die in der EU verkauft werden, nach ihrer Treibstoffeffizienz, ihrer Haftung bei Nässe und ihrer Lärmerzeugung klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet werden. Hierzu ist ein neues Label vorgesehen, dass die entsprechenden Angaben enthalten soll. Ähnlich dem EU-Energie-Etikett wird für die Kennzeichnung von Autoreifen eine Skala von dunkelgrün „A“ bis rot „G“ für die schlechteste Energieeffizienz eingeführt. Auch soll erkennbar sein, wie gut der Reifen auf nassen Fahrbahnen haftet. In der dritten Kategorie ist die Angabe der Lärmerzeugung in Dezibel ab 1. November 2012 Pflicht.
Quelle: Bundesanzeiger
weitere Verweise: europäisches "Parlament"
Gemeinschaftspatent und Europäisches Patentgericht. Im EU-Ministerrat haben sich die Vertreter der Mitgliedstaaten auf die Reform des Europäischen Patentsystems verständigt.
Die Minister haben der Verordnung über das Gemeinschaftspatent zugestimmt, die jetzt zur weiteren Beratung an das Europäische Parlament überwiesen wurde. Erfindungen sollen mit der Patenterteilung sofort EU-weiten Rechtsschutz genießen. Bisher waren die Bemühungen zur Einführung eines Gemeinschaftspatents erfolglos. Bereits 1975 wurde das Übereinkommen über das Europäische Patent für den Gemeinsamen Markt (Europäisches Patentübereinkommen, EPÜ) unterzeichnet. Das EPÜ legt ein einheitliches Verfahren für die Patenterteilung fest. Mit dem Übereinkommen wurde das Europäische Patentamt geschaffen. Bisher gibt es allerdings noch kein Gemeinschaftspatent, das der gemeinschaftlichen Rechtsordnung zuzurechnen wäre. Mit der Zustimmung durch den Ministerrat wird die Einführung eines solchen für die gesamte Europäische Union geltenden Gemeinschaftspatents wahrscheinlicher. Im Unterschied zum Europäischen Patent würde sich das Gemeinschaftspatent immer auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstrecken. Damit soll ein Hemmnis für den freien Warenverkehr beseitigt werden. Zudem soll ein einheitliches Europäisches Patentgericht eingerichtet werden. Das Europäische Patentgericht soll dabei auf die nationalen Gerichtsstrukturen aufbauen und ein Berufungsgericht soll die Einheitlichkeit der Patentrechtsprechung sicher stellen. Über die Einzelheiten der Ausgestaltung soll im kommenden Jahr verhandelt werden. Die Europäische Kommission hatte am 24. März 2009 eine Empfehlung für ein „unified patent litigation system (UPLS)“ abgegeben. Das Europäische Übereinkommen über Patentstreitigkeiten (EPLA) soll mit dem Gemeinschaftspatentgericht verschmolzen werden. Das UPLS soll durch einen Vertrag zwischen der Europäischen Union und den Staaten des Europäischen Patentübereinkommens vereinbart werden. Inzwischen wurde dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der Vorschlag mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist.
Quelle: Bundesanzeiger
weitere Verweise: sogenanntes Bundesministerium der Justiz
Verkündungen im Bundesgesetzblatt
Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) wurde seit der letzten Ausgabe (11/2009) das Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon .. (und hier endete der Text !?)
Quelle: Bundesanzeiger
weitere Verweise: BGBl. I 2009, S. 3822
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