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18.05.2010 Ein Beitrag von Hartmut Bachmann.
"Wer Geld hat, hat die Macht. Wer die Macht hat, hat das Recht. Wer das Recht hat, kann es biegen und brechen, denn er hat die Macht."
Die künftige Finanzpolitik der Regierung findet im rechtsfreien Raum, ohne Hindernisse von Maastricht und Grundgesetz statt.
Vor 40 Jahren saßen Giscard d´Estaing und Kanzler Helmut Schmidt zusammen und brüteten darüber, wie man das „Europa der Vaterländer“ mehr zusammenschweißen könne.
Eine gemeinsame Währung, die bei einer Konstruktion wie derjenigen der Europäischen Union eigentlich am Ende der Zusammenführung aller primären Notwendigkeiten stehen sollte, wurde an den Anfang, vor eine gemeinsame Verteidigung, vor eine gemeinsame Sprache und vor ein gemeinsames Finanzsystem gestellt. Zum Eingewöhnen und Gehenlernen wurde daraufhin 1979 eine Kunstwährung geboren, der ECU (European Currency Unit). Er war zunächst, bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999 ein Zahlungsmittel, eine Verrechnungseinheit, ähnlich dem des Internationalen Währungsfonds, welches als Zahlungsmittel mit den so genannten Sonderziehungsrechten ausgestattet wurde.
Kohl als Nachfolger von Schmidt bastelte weiter an einer europäischen Einheitswährung.
Die Europäische Kommission, ein an Zahl von Kommissariaten und Beamten sich stets vergrößernder Verwaltungskoloss, gebar ein Kommissariat, auf das der in Deutschland abgeschobene Wirtschaftsminister Bangemann als Kommissar hinaufgeschoben wurde. Ihm zur Seite gestellt wurde der Münchner Rechtsanwalt Guido Brunner. Seine Aufgabe war es, dem Bangemann die Arbeit und den Weg innerhalb der Jenkins- und Ortoli-Commission der EU für die Einführung der neuen Einheitswährung zu planieren.
Quelle und weiterlesen: hartgeld.com |